Informationen für Hilfesuchende


 

Gerne vermittelt Ihnen der Verein wi helpt di e.V. eine ehrenamtliche Kraft, die Ihnen bei der Bewältigung des Alltages behilflich ist.

Zu unseren unterstützenden Tätigkeiten zählen: 

  • Begleiten und unterstützen im Alltag (Einkauf, Arztbesuch, Behördengänge).
  • Aktivieren vorhandene Kompetenzen und Ressourcen.
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung.
  • Stärken der Mobilität, zum Beispiel durch gemeinsame Spaziergänge.
  • Unterstützen durch kleine Hilfen bei der Bewältigung des Alltags.

Oftmals werden wir gefragt, ob wir einen reinen Fahrdienst übernehmen können. Das ist leider nicht möglich, denn die Gesetzeslage sagt eindeutig, dass der Verein die ehrenamtlichen Tätigkeiten gemeinsam mit Ihnen durchführen soll.

Das Ziel ist, dass ihre Gesundheit gefördert wird, indem sie selbst aktiviert und/oder mobilisiert werden.

 

Wir übernehmen also keine Hausreinigung und Gartenarbeit sowie Taxifahrten!

 

Sollte in einem dringenden Fall die geforderte Begleitung nicht möglich sein, sprechen wir gerne mit Ihnen darüber und suchen nach einer Lösung.

  

Für Ihre Unterstützung erhält die ehrenamtliche Kraft eine Aufwandsentschädigung, folgende Leistungen werden angeboten und abgerechnet:

Nachbarschaftshilfe (ohne Pflegegrad)

oder 

Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI (mit Pflegegrad)

jeweils 13,00 €/Stunde 

 

Nach Abzug von 1,50 €/Stunde Verwaltungsgebühr erhält der/die Helfer/-in von wi helpt di e.V. 11,50 €/Stunde.  

 

Die Helfer sind ehrenamtliche Kräfte, die max. 3.000 €/Jahr als Aufwandsentschädigung in unserem gemeinnützigen Verein steuer- und sozialabgabenfrei erhalten dürfen  (ca. 5 Stunden/Woche).

 

Zu Beginn der Vermittlung erfolgt seitens einer Fachkraft ein Hausbesuch, die den Bedarf ermittelt und die persönlichen Daten aufnimmt. Im Anschluss daran findet dann ein Treffen mit ehrenamtlich Tätigen statt. 

 

Die ehrenamtlich Aktiven führen einen Leistungsnachweis, der in unserem Büro vorgelegt und dann abgerechnet wird.

Für Sie wird eine Rechnung erstellt, die Ihnen zusammen mit dem Leistungsnachweis übersandt wird. Der Rechnungsbetrag wird dann zum genannten Termin von Ihrem Konto abgebucht.

Bei einer Abrechnung von Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI können Sie diese Rechnung zusammen mit dem Leistungsnachweis bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung des Betrages einreichen. 

 

Sollte es zu einem Beschäftigungsverhältnis auf 520 €-Basis kommen, sind Sie Arbeitgeber und sind verpflichtet, den Helfenden bei der Bundesknappschaft anzumelden. Gerne sind wir bei der Antragsstellung behilflich. 

 

 

Kontakt

Für ein persönliches Gespräch:

Ina Schäfer

Rathaus der Gemeinde Dötlingen

Zimmer: OG 21

Hauptstraße 26, 27801 Neerstedt

Tel.: 04432 / 950 141

 

Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 -12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung

Postanschrift Verein:

 

wi helpt di e.V.

Geschäftsstelle

Beim Schützenhof 6

27801 Dötlingen

E-Mail

info@wi-helpt-di.de


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