Informationen zur Mitarbeit im Verein
Der Verein wi helpt di e.V. vermittelt Sie im Rahmen der unten aufgeführten Hilfeleistungen.
Hierbei handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die max. 2.400 €/Jahr als Aufwandsentschädigung steuer- und sozialabgabenfrei gezahlt wird.
Sollte das erzielte Einkommen den Freibetrag von 2.400 €/Jahr öfter als einmal (z.B. Tätigkeit gleichzeitig bei zwei Vereinen) übersteigen, sind Sie selbst für die Versteuerung der Vergütung verantwortlich.
Als ehrenamtliche/r Mitarbeiter/-in erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung:
Nachbarschaftshilfe |
9,00 €/Stunde bei Alltagsbegleitung z.B. Begleitung zum Einkauf, Hilfestellungen im Haushalt und Garten |
5,00 €/Stunde bei reinem Besuchsdienst z.B. lesen, spielen, Spaziergang |
Dem Klienten/der Klientin wird ein Betrag i.H.v. 11,00 €/Stunde bzw. 6,00 €/Stunde in Rechnung gestellt. Nach Abzug der Verwaltungsgebühr erhalten Sie den o.g. Stundensatz. |
Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI |
9,00 €/Stunde bei Leistungen der Alltagsbegleitung z.B. Hilfe bei der Erledigung alltäglicher Aufgaben in der häuslichen Umgebung, Begleitung/Hilfe beim Einkauf, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Unterstützung bei Freizeitgestaltung, Botengänge und Fahrdienste zum Arzt und anderen Terminen. |
Dem Klienten/der Klientin wird ein Betrag i.H.v. 11,00 €/Stunde in Rechnung gestellt. Nach Abzug der Verwaltungsgebühr erhalten Sie 9,00 €/Stunde. |
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI |
11,00 €/Stunde zur stundenweisen Vertretung pflegender Angehöriger |
Dem Klienten/der Klientin wird ein Betrag i.H.v. 11,00 €/Stunde in Rechnung gestellt. Nach Abzug der Verwaltungsgebühr erhalten Sie 9,00 €/Stunde. |
Um im Bereich der Fahrdienste nicht unter die Regelungen des Personen-beförderungsgesetzes zu fallen, darf eine Aufwandsentschädigung nur für die Zeit während der Begleitung beim Einkauf/Arzt usw. abgerechnet werden. Die Fahrtzeit darf nicht berechnet werden!
Sie führen einen Leistungsnachweis, welcher von der/dem Klient/-in unterschrieben wird. Den Leistungsnachweis geben Sie bitte im Büro, im Rathaus der Gemeinde Dötlingen, ab. Die Abrechnung soll am Anfang des Folgemonats erfolgen. Die Aufwandsentschädigung wird auf Ihr Konto überwiesen, der/die Klient/-in erhält eine Rechnung.
Sie sind über den Verein unfall- und haftpflichtversichert. Die Unfallversicherung erfolgt über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Wir möchten, dass es Ihnen und auch dem/der Klient/-in gut geht.
Bitte melden Sie sich im Büro, wenn in irgendeiner Form Schwierigkeiten oder Unstimmigkeiten auftreten sollten.
Bei Veränderungen Ihrer zu betreuenden Person (Krankheit, mehr Hilfebedarf etc.) setzen Sie uns bitte in Kenntnis.
In Krankheits- oder Urlaubszeiten könne Sie eine Vertretung bekommen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig.
Sie haben Interesse an einer Mitarbeit im Verein wi helpt di?
Dann übersenden Sie uns gerne den u.s. Fragebogen oder melden Sie sich gerne bei
Ina Schäfer
Rathaus der Gemeinde Dötlingen
Zimmer: EG 02
Hauptstraße 26, 27801 Neerstedt
Tel.: 04432 / 950 141
Mail: verein@wi-helpt-di.de
wi helpt di e.V. | Geschäftsstelle | Zur Loh 8 | 27801 Dötlingen
Telefon 04432 / 950 141 | Email: info@wi-helpt-di.de