Mitarbeit im Verein

Informationen zur Mitarbeit im Verein

 

Der Verein wi helpt di e.V. vermittelt Sie im Rahmen der unten aufgeführten Hilfeleistungen.

 

Hierbei handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die max. 2.400 €/Jahr als Aufwandsentschädigung steuer- und sozialabgabenfrei gezahlt wird.

 

Sollte das erzielte Einkommen den Freibetrag von 2.400 €/Jahr öfter als einmal (z.B. Tätigkeit gleichzeitig bei zwei Vereinen) übersteigen, sind Sie selbst für die Versteuerung der Vergütung verantwortlich.

 

Als ehrenamtliche/r Mitarbeiter/-in erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung:

Nachbarschaftshilfe

9,00 €/Stunde

bei Alltagsbegleitung  

z.B. Begleitung zum Einkauf, Hilfestellungen im Haushalt und Garten

5,00 €/Stunde

bei reinem Besuchsdienst

z.B. lesen, spielen, Spaziergang

 

Dem Klienten/der Klientin wird ein Betrag i.H.v. 11,00 €/Stunde bzw. 6,00 €/Stunde in Rechnung gestellt. Nach Abzug der Verwaltungsgebühr erhalten Sie den o.g. Stundensatz.

 

Niedrigschwellige Betreuungs-

und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI

9,00 €/Stunde

bei Leistungen der Alltagsbegleitung

z.B. Hilfe bei der Erledigung alltäglicher Aufgaben in der häuslichen Umgebung, Begleitung/Hilfe beim Einkauf, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Unterstützung bei Freizeitgestaltung, Botengänge und Fahrdienste zum Arzt und anderen Terminen.

Dem Klienten/der Klientin wird ein Betrag i.H.v. 11,00 €/Stunde in Rechnung gestellt. Nach Abzug der Verwaltungsgebühr erhalten Sie 9,00 €/Stunde.

 

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

11,00 €/Stunde zur stundenweisen Vertretung pflegender Angehöriger

Dem Klienten/der Klientin wird ein Betrag i.H.v. 11,00 €/Stunde in Rechnung gestellt. Nach Abzug der Verwaltungsgebühr erhalten Sie 9,00 €/Stunde.

 

 

Um im Bereich der Fahrdienste nicht unter die Regelungen des Personen-beförderungsgesetzes zu fallen, darf eine Aufwandsentschädigung nur für die Zeit während der Begleitung beim Einkauf/Arzt usw. abgerechnet werden. Die Fahrtzeit darf nicht berechnet werden!

 

Sie führen einen Leistungsnachweis, welcher von der/dem Klient/-in unterschrieben wird. Den Leistungsnachweis geben Sie bitte im Büro, im Rathaus der Gemeinde Dötlingen, ab. Die Abrechnung soll am Anfang des Folgemonats erfolgen. Die Aufwandsentschädigung wird auf Ihr Konto überwiesen, der/die Klient/-in erhält eine Rechnung.

 

Sie sind über den Verein unfall- und haftpflichtversichert. Die Unfallversicherung erfolgt über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). 

 

Wir möchten, dass es Ihnen und auch dem/der Klient/-in gut geht.

Bitte melden Sie sich im Büro, wenn in irgendeiner Form Schwierigkeiten oder Unstimmigkeiten auftreten sollten.

Bei Veränderungen Ihrer zu betreuenden Person (Krankheit, mehr Hilfebedarf etc.) setzen Sie uns bitte in Kenntnis.

In Krankheits- oder Urlaubszeiten könne Sie eine Vertretung bekommen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig.  


Der Verein bietet:

  • Umfassende Informationen zu Ihrer Tätigkeit und den Rahmenbedingungen in einem Einführungsgespräch.
  • Unfall- und Haftpflichtversicherung während der ehrenamtlichen Tätigkeit. (Mitnahmen von Klienten im eigenen PKW sind nicht versichert. Das Risiko liegt also beim Kfz-Halter. Klienten, die im Auto eines Helfers mitgenommen werden, sind daher nur über die eigene Haftpflichtversicherung versichert.)
  • Eine kostenlose Nutzung des E-Autos der Gemeinde Dötlingen ist möglich. Das Fahrzeug ist zu vorab bei der Gemeindeverwaltung zu reservieren.
  • Einteilung für die Seniorenbegleitung passgenau nach Ihren Wünschen und dem Bedarf der älteren Menschen.
  • Eine flexible Zeiteinteilung wird ermöglicht – auch Pausen für eigene Urlaubszeit.
  • Fortbildungsangebote und Veranstaltungshinweise.
  • Wir stellen Ihnen Vordrucke für eine persönliche Dokumentation der Begleitung zur Verfügung.
  • Netzwerk für regelmäßigen Austausch von Erfahrungen und Informationen.

Sie stimmen zu:

  • Möglichst frühzeitig über die Absicht zu unterrichten, die ehrenamtliche Tätigkeit zu beenden. Gründe brauchen nicht genannt werden.
  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. (Antragstellung im Einwohnermeldeamt des Rathauses).
  • Getroffenen Vereinbarungen über Einsatzzeiten und -aufgaben sorgfältig nachzukommen.
  • Dem/der Klient/-in bieten Sie, neben der vereinbarten ehrenamtlichen Tätigkeit, keine weiteren Dienstleistungen gegen zusätzliche Bezahlung an.
  • Keine Geld- und Sachgeschenke anzunehmen. Ausgenommen sind kleine Aufmerksamkeiten des täglichen Lebens von geringem Wert.
  • Für die Einhaltung der gesetzlichen Steuer- und Abgabenpflichten sind Sie  selbst verantwortlich.
  • Über alle persönlichen Angelegenheiten und häusliche Vorgänge der Begleiteten, besonders bzgl. vertraulicher Daten, auch nach dem Ausscheiden aus dem Ehrenamt Stillschweigen zu bewahren.


Sie haben Interesse an einer Mitarbeit im Verein wi helpt di?

 

Dann übersenden Sie uns gerne den u.s. Fragebogen oder melden Sie sich gerne bei 

 

Ina Schäfer

Rathaus der Gemeinde Dötlingen

Zimmer: EG 02

Hauptstraße 26, 27801 Neerstedt

Tel.: 04432 / 950 141

Mail: verein@wi-helpt-di.de

 

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Ich biete Hilfe
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